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April 1, 2026

Meta AI nicht DSGVO-konform – Bürgerrechtsgruppe droht Meta mit einstweiliger Verfügung wegen EU-KI-Schulung

AI

Meta AI nicht DSGVO-konform – Bürgerrechtsgruppe droht Meta mit einstweiliger Verfügung wegen EU-KI-Schulung

Die österreichische Bürgerrechtsorganisation noyb hat Meta eine formelle Unterlassungserklärung zukommen lassen. Darin wendet sie sich gegen die Pläne des Unternehmens, seine KI-Modelle mit Nutzerdaten von Facebook- und Instagram-Konten in der Europäischen Union zu trainieren. Die Maßnahme, die am 27. Mai 2025 in Kraft treten soll, betrifft standardmäßig alle öffentlichen Beiträge und Nutzerinteraktionen, sofern die Nutzer nicht aktiv widersprechen – ein Vorgehen, das laut noyb gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. 

Im Zentrum des Streits steht Metas Berufung auf das “berechtigte Interesse” gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO, eine Klausel, die traditionell Maßnahmen wie Betrugsprävention oder Personalmanagement vorbehalten ist. Noyb argumentiert, dass Metas kommerzielles Ziel, Nutzerinhalte in generative KI-Systeme wie Meta AI einzuspeisen, die Umgehung der Nutzereinwilligung nicht rechtfertigen kann, insbesondere angesichts der Schwierigkeit, individuelle Daten aus großen Sprachmodellen (LLMs) nach dem Training abzurufen. 

Meta beteuert, seine KI-Praktiken entsprächen europäischen Rechtsrahmen und beruft sich auf Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDPB). Der Datenschutzaktivist Max Schrems, Gründer von noyb, argumentiert jedoch, Meta habe keine Genehmigung der Datenschutzbehörden erhalten und handle ungeachtet der anhaltenden Rechtsunsicherheit. “Meta stellt schlichtweg seine Gewinnmaximierung über die Rechte seiner Nutzer”, so Schrems. 

Die Klage wirft zudem weitergehende Bedenken hinsichtlich der Datengovernance im Bereich KI auf, insbesondere in Bezug auf die Durchsetzbarkeit von Rechten wie Datenlöschung und Zugriff, sobald Informationen in KI-Trainingsdatensätze integriert sind. Metas vorheriger Versuch, KI-Training in der EU im Jahr 2024 einzuführen, wurde aufgrund ähnlicher regulatorischer Bedenken vorerst gestoppt. 

Während die nationalen Datenschutzbehörden weitgehend schweigen, erwägt noyb die Einreichung einer einstweiligen Verfügung oder einer Sammelklage. In der Zwischenzeit werden EU-Nutzer dazu angehalten, über das Widerspruchsformular von Meta der Verwendung ihrer Daten für das KI-Training zu widersprechen. 

 

Quelle: 

https://www.techradar.com/computing/cyber-security/meta-ai-non-compliant-with-gdpr-digital-rights-group-menaces-meta-with-injunction-over-eu-ai-training  

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